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Strang­sanierung im bewohnten Zustand.

Bäder und Leitungen erneuern, während die Menschen in ihren Wohnungen bleiben: Wie der Ablauf aussieht, was Mieterinnen und Mieter erwartet und woran solche Maßnahmen in der Praxis scheitern.

Worum es bei einer Strangsanierung geht

Die Steigleitungen für Trinkwasser, Abwasser und Heizung laufen in Schächten senkrecht durch das Gebäude – vom Keller bis unters Dach, an Bad und Küche jeder Wohnung vorbei. Sind sie am Ende ihrer Nutzungsdauer, hilft kein Ausbessern: Sie werden über die gesamte Höhe ersetzt. Weil die Leitungen in der Wand liegen und die Bäder daran hängen, wird aus dem Leitungstausch fast immer auch eine Badsanierung.

Genau daraus ergibt sich die eigentliche Aufgabe: Ein Strang berührt nicht eine Wohnung, sondern acht bis zwölf übereinanderliegende. Der Ablauf wird deshalb senkrecht organisiert, nicht geschossweise – und jede dieser Wohnungen ist für einige Tage ohne Bad.

Warum im bewohnten Zustand gebaut wird

Die naheliegende Alternative wäre, die Wohnungen leerzuziehen. Rechnerisch geht diese Rechnung selten auf: Mietausfall über die gesamte Bauzeit, Umzugs- und Unterbringungskosten und das Risiko, dass Bestandsmieter nicht zurückkehren. Im gebundenen Bestand ist der Leerzug ohnehin meist keine Option.

Der Preis dafür ist Organisation. Eine Strangsanierung im bewohnten Zustand ist kein technisch schwieriges, sondern ein logistisch anspruchsvolles Vorhaben. Die Technik ist Standard – der Ablauf entscheidet.

Die Taktplanung ist der Kern

Ein Takt ist die feste Zahl von Tagen, die ein Strang von der Demontage bis zur fertigen Wohnung braucht. Er ergibt sich aus der Reihenfolge der Gewerke – Demontage, Rohinstallation, Trockenbau, Fliesen, Montage, Maler, Elektro – zuzüglich der Trocknungszeiten, die sich nicht verhandeln lassen.

Jedes Gewerk muss am zugesagten Tag antreten. Fällt eines aus, verschiebt sich nicht ein Strang, sondern jeder folgende – und mit ihm jeder Termin, den die Bewohner schriftlich bekommen haben. Deshalb ist die realistische Taktdauer wichtiger als die kürzeste: Ein Takt, der zu 95 Prozent hält, ist mehr wert als einer, der auf dem Papier zwei Tage kürzer ist und regelmäßig reißt.

Was Mieterinnen und Mieter erwartet

Drei Dinge entscheiden über die Akzeptanz: eine verlässliche Angabe, wie lange das eigene Bad nicht nutzbar ist; eine zumutbare Ersatzlösung zum Duschen; und ein Ansprechpartner, der erreichbar ist. Ersatzbäder werden meist als Container im Hof oder als hergerichtete Wohnung im Haus gestellt. Container sind schnell verfügbar, für ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern aber schwer zumutbar – diese Frage gehört in die Planung, nicht auf die Baustelle.

Hinzu kommen die praktischen Punkte: Wer hat wann den Schlüssel, wie wird der Zugang dokumentiert, wo bleiben Möbel, wie wird gegen Staub abgeschottet. Das klingt nach Kleinigkeiten und ist in der Praxis der häufigste Grund für Beschwerden.

Rechtlicher Rahmen

Vor Beginn steht die Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB: in Textform, drei Monate vorher, mit Art und Umfang der Maßnahme, Beginn und voraussichtlicher Dauer sowie den zu erwartenden Mieterhöhungen und Betriebskosten. Sie ist damit kein Verwaltungsschritt am Rand, sondern ein Ergebnis der Planung – sie kann erst raus, wenn der Ablauf belastbar feststeht, und bindet anschließend das, was gebaut wird.

Wichtig für die spätere Wirtschaftlichkeit ist die Einordnung jeder Einzelmaßnahme: Erhaltungsaufwand ist zu dulden, aber nicht umlagefähig; nur der modernisierende Anteil kann nach § 559 BGB in die Miete eingehen. Bei einer Strangsanierung liegen beide Anteile dicht beieinander und sollten früh getrennt erfasst werden.

Diese Hinweise ordnen den planerischen Zusammenhang ein und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu Ihrem Anwalt oder Verband.

Schadstoffe sind der häufigste Störfall

In Beständen, die vor 1993 errichtet wurden, ist mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen – in Fliesenklebern, Spachtelmassen, Bodenbelägen oder Brandschutzverkleidungen. Werden sie erst entdeckt, wenn die Wand offen ist, steht die gesamte Taktkette. Eine Schadstofferkundung vor der Ausschreibung ist deshalb kein optionales Gutachten, sondern die Voraussetzung für einen haltbaren Terminplan. Die Sanierung erfolgt dann nach TRGS 519 unter Abschottung, mit Unterdruckhaltung und Freimessung.

Woran solche Maßnahmen scheitern

Nach unserer Erfahrung an drei Stellen, und keine davon ist technisch: an einer Taktdauer, die von Anfang an zu knapp gerechnet war; an Schadstoffen, die zu spät erkundet wurden; und an einer Mieterkommunikation, die erst begonnen hat, als die Baustelle schon stand. Alle drei sind vermeidbar – aber nur vor Baubeginn.

So planen wir den Ablauf

  1. 1

    Bestandserfassung

    Wohnung für Wohnung aufgenommen: Leitungsführung, Bäderzuschnitt, Zustand. Erst danach lässt sich sagen, was in einem Takt überhaupt machbar ist.

  2. 2

    Schadstofferkundung

    Proben vor der Ausschreibung, nicht nach dem ersten Wandaufbruch. Ein Fund im laufenden Betrieb stoppt die gesamte Kette.

  3. 3

    Musterwohnung

    Ein Strang wird vorab komplett gebaut. Fehler in Ablauf, Ausstattung und Zeitansatz kosten hier einmal Geld statt in jeder Wohnung.

  4. 4

    Modernisierungsankündigung

    Schriftlich, mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und den zu erwartenden Kosten. Sie kann erst raus, wenn der Ablauf belastbar feststeht.

  5. 5

    Takt für Takt

    Feste Zahl von Tagen je Strang, feste Termine je Wohnung, festes Ende. Jeder verrutschte Takt verschiebt alle folgenden.

  6. 6

    Abnahme und Objektbetreuung

    Undichtigkeiten, Schallbrücken und Fliesenrisse zeigen sich selten bei der Abnahme, sondern im zweiten Jahr.

Woher diese Erfahrung kommt

3.500+ Wohnungen strangsaniert
1.370 in einer Maßnahme über drei Bauabschnitte
623 Wohnungen in einem einzigen Bauabschnitt

Unsere Leistung Strangsanierung

Häufige Fragen

Wie lange ist das Bad bei einer Strangsanierung nicht nutzbar?

Die Zeit ohne eigenes Bad ergibt sich aus der Reihenfolge der Gewerke: Demontage, Rohinstallation, Trockenbau, Fliesen, Montage, Maler, Elektro. Jedes Gewerk braucht seinen Tag, Fliesenkleber und Abdichtung brauchen zusätzlich Trocknungszeit. Entscheidend ist weniger die reine Bauzeit als die Verlässlichkeit: Ein Gewerk, das nicht antritt, verschiebt alle folgenden Termine. Die verbindliche Angabe für Ihr Objekt steht in der Modernisierungsankündigung.

Müssen Mieter eine Strangsanierung dulden?

Erhaltungsmaßnahmen sind nach § 555a BGB zu dulden, Modernisierungsmaßnahmen nach § 555d BGB – jeweils mit der Möglichkeit, einen Härteeinwand geltend zu machen. Eine Strangsanierung enthält meist beides. Die Einordnung jeder einzelnen Maßnahme als Erhaltung oder Modernisierung sollte deshalb früh feststehen, weil sie sowohl die Duldungspflicht als auch die spätere Umlagefähigkeit bestimmt. Das ist eine Rechtsfrage; wir liefern die technische Grundlage dafür.

Wie wird während der Bauzeit geduscht?

Üblich sind Container mit Duschen und WC im Hof oder eine hergerichtete Wohnung im Haus. Welche Lösung passt, hängt von Bewohnerstruktur und Grundstück ab: Container sind schnell verfügbar, aber für ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern schwer zumutbar. Diese Frage gehört in die Planung, nicht auf die Baustelle.

Was passiert, wenn Schadstoffe gefunden werden?

In Beständen vor 1993 ist mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen, etwa in Fliesenklebern, Spachtelmassen oder Bodenbelägen. Werden sie erst bei geöffneter Wand entdeckt, steht der gesamte Takt still. Deshalb gehört eine Schadstofferkundung vor die Ausschreibung. Die Sanierung erfolgt dann nach TRGS 519 unter Abschottung und mit Freimessung – planbar, wenn sie vorher bekannt ist.

Kann die Miete während der Bauarbeiten gemindert werden?

Grundsätzlich kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit zur Minderung berechtigen. Für energetische Modernisierungen sieht § 536 Abs. 1a BGB einen dreimonatigen Ausschluss vor. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, entscheidet die Rechtsberatung – für die Planung folgt daraus vor allem eines: Je kürzer und verlässlicher der Takt, desto kleiner das Thema.

Lohnt es sich, die Wohnungen stattdessen leerzuziehen?

Rechnerisch selten. Ein Leerzug kostet Mietausfall über die gesamte Bauzeit, Umzugs- und Ersatzunterbringungskosten und bringt das Risiko mit, dass Bestandsmieter nicht zurückkehren. Im bewohnten Zustand zu bauen ist aufwendiger in der Organisation, aber in den meisten Fällen die wirtschaftlichere Variante – und im gebundenen Bestand ohnehin oft die einzige.