EU-Gebäuderichtlinie: Was sie für Eigentümer bedeutet
Klimaneutrale Neubauten ab 2030, Sanierungspflicht für die schlechtesten Gebäude: die EPBD-Fristen und was Eigentümer jetzt tun sollten.
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt den Rahmen für die nächsten 25 Jahre: Ab 2030 müssen Neubauten klimaneutral sein, Gebäude mit den schlechtesten Energiebilanzen (Klassen G und F) sollen bis 2030/2033 saniert werden, und bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand klimaneutral sein.
Was das konkret heißt
Besitzer älterer Immobilien kommen um die energetische Anpassung nicht herum: Fassadendämmung, Fenstertausch, moderne Heiztechnik wie Wärmepumpen, Photovoltaik. Die Richtlinie ist Verpflichtung und Chance zugleich – Heiz- und Betriebskosten sinken, Immobilienwerte steigen, Fördermittel stehen bereit, und wer früh handelt, vermeidet regulatorische Risiken und den Sanierungsstau am Ende der Fristen.
Unser Rat
Nicht auf die letzte Frist warten. Eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge wirtschaftlich sind – und die energetische Sanierung lässt sich in Etappen planen, die zu Budget und Gebäude passen.