Heizungs-Check: Was Eigentümer zur Austauschpflicht wissen müssen
GEG, 65-Prozent-Regel und Austauschpflicht für alte Kessel: Welche Heizungen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und wie der Heizungstausch zur Chance wird.
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – eingeführt gestaffelt, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Dazu kommt die Austauschpflicht: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen unter bestimmten Bedingungen ersetzt werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertgeräte sowie selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser mit langjähriger Eigentümerschaft.
Was ein Heizungs-Check klärt
Bevor Panik oder Aktionismus entstehen, lohnt der systematische Blick: technisches Alter und Wirkungsgrad der Anlage, Energieverbrauch und CO₂-Bilanz, Zustand der Verteilung, Kompatibilität mit erneuerbaren Energien, Förderfähigkeit und sinnvolle Kombinationen mit weiteren Sanierungsmaßnahmen.
Die zukunftssicheren Systeme
Wärmepumpen für gut gedämmte Gebäude, Hybridheizungen aus Wärmepumpe und Gas-Brennwert für den Bestand, Pelletheizungen und, wo verfügbar, Fern- oder Nahwärme. Für klimafreundliche Heizungen sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich – auch Planungskosten sind förderfähig.
Unser Rat
Den Heizungstausch nicht als isolierte Einzelmaßnahme denken, sondern als Teil der energetischen Sanierung: Dämmzustand, Heizflächen und Netztemperaturen entscheiden, welches System wirtschaftlich läuft. Wie wir dabei vorgehen, zeigt die Leistungsseite Heizungstausch.